Fütterungsverbote für Tauben in einzelnen Kommunen
Kathrin Herrmann, Berlins ehem. Landestierschutzbeauftragte, ließ im Herbst 2021 die rechtliche Lage der Stadttauben durch den Juristen Christian Arleth und den Tierarzt Jens Hübel prüfen. Im gemeinsamen Gutachten kommen die beiden zu dem Schluss: Kommunen können die Taubenfütterung nicht verbieten; sie sind sogar verpflichtet, sich aktiv um die Tiere zu kümmern (z. B. durch betreute Taubenschläge).
Sinn von Fütterungsverboten?
In Deutschland gibt es auf kommunaler Ebene in einigen Städten Fütterungsverbote für Stadttauben, ein bundesweites Verbot existiert allerdings nicht.
Lange Zeit nahm man an, die Population dadurch wirksam (ähnlich wie bei Wildtauben) dezimieren zu können. Wildtiere passen ihre Fortpflanzungshäufigkeit tendenziell dem Nahrungsangebot an. Bei Stadttauben schlägt hier allerdings der angezüchtete Brutzwang durch. Sie brüten selbst bei extremer Nahrungsknappheit. Die Folge: Küken und Jungtiere verhungern.
Das mag man als „Erfolg“ werten, doch mit dem Wissen der angezüchteten Merkmale von Stadttauben ist dieses Vorgehen noch nicht einmal ansatzweise im Sinne des Tierschutzes.
Zudem überwiegen die negativen Begleiterscheinungen dieser Verbote.
Negative Folgen eines Fütterungsverbotes (ohne funktionierendes Stadttaubenmanagement)
Städtische Fütterungsverbote greifen aus Expertensicht zu kurz: Sie bekämpfen nicht die Ursachen, sondern verschieben die Probleme in andere Bereiche („Wildfütterungen“, Bettel- und Belästigungsprobleme, unkontrollierte Populationen).
Stadttauben sind – wie auch Mauersegler, Hausrotschwanz und Turmfalke – städtische Kulturfolger, die ursprünglich Felsen und Höhlen bewohnten und für die die Gebäude der Menschen „Kunstfelsen“ darstellen.
Stadttauben ernähren sich fast ausschließlich von pflanzlicher Nahrung (z. B. Körner und Sämereien) sowie kleinen Steinchen für ihren Muskelmagen. Sie benötigen täglich zwischen 30 und 40 g Futter (abhängig u. a. von Jahreszeit und Bruttätigkeit). Im urbanen Raum ist artgerechte Nahrung in der benötigten Menge für Stadttauben nicht verfügbar. In ihrer Not fressen sie, was der Mensch so hinterlässt: Nahrungsreste wie Brotkrümel und alte Pommes, aber auch Erbrochenes und Zigarettenstummel finden den Weg in ihren Magen. Gut verdaulich ist das nicht und so sehen dann auch ihre Ausscheidungen aus: grün, flüssig und schwer entfernbar. Der sog. Hungerkot findet sich zuhauf in den Städten und erzürnt die Einwohner*innen.
Unter- und mangelernährte Tauben sind deutlich anfälliger für Krankheiten und auch kranke Tiere scheiden flüssigen, unansehnlichen Kot aus.
Durch die jahrhundertelange Nähe zum Menschen sind Stadttauben in der Regel auch wenig scheu und überschreiten auf der Nahrungssuche auch „Grenzen“ wie z. B. Ladentüren. Das wiederum bringt Hygieneprobleme für den Handel mit sich. Auch die Gastronomie zeigt wenig Begeisterung für bettelnde Tiere, die zwischen den Besucher*innen ihrer Außengastronomie umherlaufen. Futtersuchende Tauben neben oder auf Verkehrswegen sind zudem ein Unfallrisiko für Mensch und Tier.
Die große Zahl der verletzten, kranken oder hilfsbedürftigen Tauben in den Städten ist ein zusätzliches Problem, das sich durch Fütterungsverbote ergibt. Da auch die Kapazitäten der örtlichen Tierheime endlich sind, investieren zusätzlich oft Privatpersonen in viel Mühe, Zeit und Geld in die Sicherung, Erstversorgung und Pflege dieser Tiere. Auch die psychische Belastung durch die direkte und permanente Konfrontation mit dem Leid der Tauben bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist hoch.
Durch kontinuierliche Aufklärungsarbeit, z. B. durch den Deutschen Tierschutzbund sind viele Menschen mittlerweile sensibilisiert für das Leid der Stadttauben. In Städten mit rigiden Fütterungsverboten führt dies regelmäßig zu Wildfütterungen. Im besten Fall mit artgerechtem Futter, im schlechtesten Fall mit Brötchen & Co.
